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- Kindergarten
Nachdem an den Kindergärten bereits im laufenden Schuljahr die grossen Blockzeiten angewendet wurden und diese sich sehr bewährt haben, ändert für die bisherigen Kin-dergartenschülerinnen und –schüler nichts. Von 08.15 – 08.30 Uhr ist Präsenzzeit, während der die Kinder im Kindergarten eintreffen sollten. Der Unterricht beginnt um 08.30 Uhr und dauert bis 11.45 Uhr. An zwei Stunden pro Woche wird zusätzlich eine 2. Kindergärtnerin als Partnerlehrkraft im Einsatz sein. Die 5-Jährigen besuchen den Kindergarten an drei Morgen – in der Regel Montag, Mittwoch und Freitag und an einem Nachmittag von 13.30 – 15.15 Uhr inkl. 15 Minuten Präsenzzeit in der Halbklasse (Dienstag oder Donnerstag). Die 6-Jährigen sind vom Montag bis Freitag jeden Morgen und an einem Nachmittag von 13.30 – 15.15 Uhr inkl. 15 Minuten Präsenzzeit in der Halbklasse (in der Regel Dienstag oder Donnerstag) im Kindergarten. Für die 5-Jährigen beträgt die Unterrichtszeit somit total 11¼, für die 6-Jährigen 17¾ Stunden. Für die ersten 3 Wochen gilt für die 5-Jährigen ein Sonderstundenplan. 2. Primarschule inkl. Einführungsklassen/Kleinklassen Der Blockzeiten-Unterricht dauert für alle Schülerinnen und Schüler von Montag bis Freitag ab 08.15 bis 11.45 Uhr. Die 4 Lektionen sind wie folgt verteilt: - Lektion 08.15 – 09.00 Uhr
- Lektion 09.05 – 09.50 Uhr
Pause 09.50 – 10.10 Uhr 3. Lektion 10.10 – 10.55 Uhr 4. Lektion 11.00 – 11.45 Uhr Es ist möglich, dass bei einzelnen Klassen - vorwiegend ab dem 4. Schuljahr - bereits früher, d.h. ab 07.25 Uhr für eine ganze Lektion oder ab 07.45 Uhr für eine halbe Lektion Religionsunterricht, begonnen wird. Am Nachmittag ist die Unterrichtszeit wie folgt angesetzt: - Lektion 13.30 – 14.15 Uhr
- Lektion 14.20 – 15.05 Uhr
- Lektion 15.20 – 16.05 Uhr
- Lektion 16.10 – 16.55 Uhr
Bei den 1. – 3. Klassen der Primarschule hat sich der Halbklassen-Unterricht bewährt. Dieser wird auch nach Einführung der grossen Blockzeiten im bisherigen Rahmen möglich sein, damit keine Qualitätseinbusse beim Unterricht eintritt. Die erforderlichen zusätzlichen Lektionen werden von einer Partnerlehrkraft erteilt. Diese Partnerlehrkraft ist ebenfalls im Besitze eines Primarlehrer-Patentes. Für den Unterricht an den Kleinklassen und der Einführungsklassen legen wir Wert auf eine zusätzliche heilpädagogische Ausbildung. Es werden folgende zusätzliche Lektionen von der Partnerlehrkraft, gemeinsam mit der Klassenlehrkraft, erteilt: An den 1./2. Klassen der Primarschule je 4 Lektionen an den 3. Klassen der Primarschule je 2 Lektionen an den 1. Einführungsklassen je 6 Lektionen an den 2. Einführungsklassen je 2 Lektionen und an den 3. Kleinklassen je 4 Lektionen Weiterbildung der Lehrkräfte: In den letzten Jahren wurden die «Erweiterten Lernformen» eingeführt und angewendet (eine Ausbildung, die übrigens von der Stadt finanziert wurde). Dabei wurden die Unterrichtsmethoden erweitert und die einzelne Schülerin, der einzelne Schüler möglichst optimal gefördert (Wochenplan, Werkstattunterricht etc.). Diese Formen werden auch im Blockzeitenmodell angewendet. Die Möglichkeit des Team-Teachings (2 Lehrpersonen unterrichten gleichzeitig in einer Klasse) ermöglicht weitere Formen. Es kann damit noch besser auf die einzelnen Kinder eingegangen werden. Da Team-Teaching für viele unserer Lehrkräfte neu ist, ist eine gute Einführung und Weiterbildung wichtig. Gleichzeitig wird auch das ICT-Konzept umgesetzt. Die Lehrkräfte sind im kommenden Schuljahr demnach intensiv mit Weiterbildung beschäftigt, welche z.T. während den Ferien, teils aber auch während der Schulzeit stattfinden wird.
Kontakt: Roland Giger
Nachdem das Gemeindeparlament an der Sitzung vom 25. März 2004 ein neues Reglement betreffend Schulzahnpflege auf 1. April 2004 in Kraft gesetzt hat, informieren wir Sie hiermit über die Arbeiten der Schulzahnklinik und über mögliche Gemeindebeiträge, welche Ihnen allenfalls zustehen. Die Schulzahnpflege unserer Gemeinde macht Ihr Kind mit der Prophylaxe von Zahnerkrankungen vertraut und will im Rahmen der Reihenuntersuchungen allfällige Erkrankungen in ihren Anfängen erkennen. Die Kollektivprophylaxe ersetzt Ihre elterlichen Bemühungen um eine sorgfältige Mundhygiene in keiner Weise. Zu Ihrer Information dienen folgende Punkte: - Die Schulzahnklinik der Stadt Olten untersucht Ihr Kind einmal jährlich und der Befund wird im Kontrollheft festgehalten. Diese Reihenuntersuchungen erfolgen bis Ende der obligatorischen Schulzeit und sind für Sie kostenlos.
- In der Folge entscheiden Sie sich durch entsprechendes Ankreuzen im Kontrollheft, ob eine allfällige Behandlung in der Städtischen Schulzahnklinik oder beim privaten Zahnarzt durchgeführt werden soll.
Bitte beachten Sie, dass allfällige Gemeindebeiträge nur bei Behandlungen in der Schulzahnklinik ausgerichtet werden (Ausnahmen siehe Ziffer 6). 3. Die Höhe eines allfälligen Gemeindebeitrages berechnet sich nach der vom Stadtrat erlassenen Skala. Vorgängig werden eventuelle Leistungen Ihrer Krankenkasse oder Versicherung in Abzug gebracht. 4. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Schulzahnklinik an die Eltern resp. die Erziehungsberechtigten. Grundsätzlich haben diese einen Kostenbeitrag zu leisten, der im Minimum 10 % beträgt. Die Eltern resp. Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, gegenüber der Finanzdirektion eine Kopie der Abrechnung der Krankenkasse resp. der Versicherung vorzulegen. Auf Grund dieser Unterlagen erfolgt die Berechnung des Gemeindebeitrages. 5. Bei kieferorthopädischen Behandlungen muss die Zahnfehlstellung ein Kriterium der Schwerebewertungsliste erfüllen, damit Gemeindebeiträge beansprucht werden können. Für sog. Bagatell-Korrekturen werden keine Gemeindebeiträge ausbezahlt. 6. Patienten der Schulzahnklinik, welche einer schwierigen kieferorthopädischen Behandlung bedürfen, werden an einen Spezialisten zur Behandlung überwiesen. In diesem Fall können ebenfalls Gemeindebeiträge beansprucht werden. Der maximal mögliche Gemeindebeitrag beträgt pro Kind und Behandlung Fr. 8000.-- (Stand 1.4.2004). 7. Für die Auszahlung des Gemeindebeitrages müssen Sie die Zahlungsbestätigung, die Abrechnung der Krankenkasse oder der Versicherung und das beiliegende, vollständig ausgefüllte Rückerstattungsformular abgeben. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Leiterin der Schulzahnklinik, Frau E. Neumann, Tel. 062 296 34 43 oder die Finanzverwaltung der Stadt Olten, Frau S. Stoller, Tel. 062 206 12 43, zur Verfügung.
Kontakt: E. Neumann, Tel. 062 296 34 43
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